Tradition & Innovation
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Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die in unserem Kulturkreis traditionelle Form der Bestattung.
Darunter versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Erdgrab, bis auf Ausnahmen auf einem christlich geführten Friedhof.
Deutsche Bestattungsgesetze schreiben dabei die Verwendung eines Sarges vor.

Auf Fehmarn gibt es sechs kirchliche Friedhöfe; den Friedhof an der Kirche in Petersdorf, den alten und neuen Friedhof in Landkirchen, den alten und neuen Friedhof in Burg sowie den Friedhof in Bannesdorf. In den meisten Fällen regelt sich die Wahl des Friedhofes nach der Wohn- und Meldestelle des Verstorbenen oder nach einer bereits vorhandenen Grabstelle zu Lebzeiten.

Die Größe einer Grabstelle ist auf 125 mal 250 Zentimetern festgelegt. Es gibt Wahlgräber, die nach Verfügung frei gewählt werden können und nach einer Ablaufzeit von 25 Jahren verlängert werden können. Reihengräber sind Einzelgräber, die der Reihe nach vergeben werden. Es gibt also keine Auswahlmöglichkeit. Die Liegezeit ist auf 25 Jahre begrenzt.

Weiter gibt es Reihengräber in Rasenlage. Dies sind ebenfalls Einzelgräber mit begrenzter Liegezeit, die vom Friedhof gepflegt werden.
Die Beerdigung unter dem grünen Rasen muss jedoch keine anonyme Beerdigung sein; es gibt die Möglichkeit einen kleinen Gedenkstein mit Namen und Daten des Verstorbenen dort nieder zu legen.

Auf allen Friedhöfen gibt es auch das Wahlgrab unter grünem Rasen (Doppelgraberwerb möglich). Damit ist sichergestellt, dass der überlebende Ehepartner später neben seinen verstorbenen Lebensgefährten begraben wird.

Wir beraten Sie gerne ausführlicher im persönlichen Gespräch.

Friedhof der St. Nikolai Kirche in Burg auf Fehmarn

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