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Die Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene nach einer möglichen Trauerfeier am Sarg von uns persönlich in ein Krematorium überführt und dort sein Leichnam nach einer weiteren amtsärztlichen Untersuchung verbrannt.
Die Asche wird in einer Urne entweder zu uns ins Bestattungshaus oder direkt auf den ausgewählten Friedhof gebracht. Dort kann die Urne im Beisein der Angehörigen beigesetzt werden.

In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof (Ausnahme: siehe Seebestattung).
Die Feuerbestattung wird inzwischen sowohl von der evangelischen wie auch von der katholischen Kirche als angemessene Bestattungsart akzeptiert.

Auf Fehmarn gibt es Urnenwahlgräber, die nach Verfügung frei gewählt werden können mit einer Größe von 125 mal 250 cm. Es können zwei Urnen dort beigesetzt werden, die Liegezeit von 20 Jahren kann verlängert werden. Urnen-Reihengräber können nicht frei gewählt werden, auf ihnen darf nur eine Urne beigesetzt werden, eine Verlängerung der Liegezeit ist nicht möglich.

Urnen-Reihengräber in Rasenlage sind Grabstellen unter dem grünen Rasen in einer Gemeinschaftsanlage. Eine Verlängerung der Liegezeit ist nicht möglich. Die Anlage wird vom Friedhof gepflegt. Es kann ein Kissenstein mit Namen und Daten dort hinzugelegt werden. Die Beisetzung kann aber auch ganz anonym erfolgen.

Die Friedhöfe in Burg und Landkirchen bieten ferner das Stehlenfeld an. Hier kann man bei der Beisetzung dabei sein. Viermal im Jahr wird die Stehle mit dem Namen der/des Verstorbenen auf einer Bronzetafeln chronologisch erfasst und verewigt.

Sonnenuntergang

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