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Wie funktioniert das?

Wenn sich Menschen mit dem Tod befassen, möchten sie oft die Garantie haben, dass der eigens gefasste Wunsch verwirklicht wird.
Hierzu gehört zum Beispiel die Planung der eigenen Bestattung in Form eines Vorsorgevertrages.
Was Sie darin festlegen (Bestattungsart, Sarg, eventuell Urne, Ausstattung und Ort der Trauerfeier, Blumenschmuck, Musikwünsche etc.) wird nach Ihrem Tod ausgeführt.
Neben der inhaltlichen Vorsorge ist es auch wichtig, eine finanzielle Vorsorge zu treffen.


Ein Vorsorgegespräch kann ganz unverbindlich sein, eine erste Beschäftigung mit Tod und Sterben. Wir können es aber auch ganz konkret und zielgerichtet führen und einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., kurz BDB genannt, eine Einrichtung daraus ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Mit unserem Bestattungsinstitut und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG schließen Sie einen Treuhandvertrag für ihre dereinstige Bestattung ab.
Einen entsprechenden Vertragsvordruck halten wir bereit.
Zahlungen oder Teilzahlungen gehen direkt an die Treuhand und werden mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Höhe des Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber einmal jährlich auf einem Kontoauszug über den Bestatter mitgeteilt.
Die eingezahlten Gelder sind durch eine Ausfallbürgschaft einer namenhaften Bank/Sparkasse zusätzlich abgesichert.
Als zusätzliche kostenfreie Leistung beinhaltet der abgeschlossene Bestattungsvertrag eine Auslandsrückholgarantie innerhalb Europas bis 5200,-€ und außerhalb Europas bis 10300,-€.
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied eine Vorsorgekarte, die wie eine Scheckkarte immer mit geführt werden sollte. Im Leistungsfall ist dann sofort ersichtlich, dass ein Treuhandvertrag besteht.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Reetlandschaft | Foto: Kollenberg

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